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Übersicht über die anzuwendenen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaltsverzeichnis

A) Vorbemerkung

B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website

C) Vermittlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte

3. Serviceentgelt

4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer

5. Pflichten des Kunden

6. Versicherungen

7. Zahlung des Preises

8. Haftung

D) Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

2. Leistungen sowie Leistungsänderungen

3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen

4. Preiserhöhung

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

A) Vorbemerkung

Grundsätze

Lieber Reisekunde,

bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu

einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:

Veranstalter

einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens - zwei im

voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a

BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten

Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der

Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das

Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.

Vermittler

einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen zwischen

dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631

BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.

Leistungsträger

ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also

das Hotel, die Fluggesellschaft etc.

Reisevertragsrecht

ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung

und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis

zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für

Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn

Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich

angeboten werden.

Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Sofern die

Buchung über einen Reisevermittler zustande gekommen ist, sind für die Vermittlung

auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten. Sofern Sie einzelne

Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen, beachten

Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters.

Sofern Sie über diese Website eine Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere

Vermittlungsbedingungen. Möchten Sie eine von uns angebotene Pauschalreise buchen,

beachten Sie bitte unsere allgemeinen Reisebedingungen. Die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden

Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.

B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website

Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website, die allgemeine

Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung beinhalten und

ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten.

Nachstehend finden Sie

C) unsere Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in denen wir Vermittler der Reise bzw.

Leistung sind,

D) unsere Reisebedingungen für die Fälle, in den wir selbst Veranstalter der Reise sind

C) Vermittlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der

Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend

seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen.

Des weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung.

2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte

1.

Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie

sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf und

sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur,

wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet

sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil D) geregelten Reisebedingungen.

2.

Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches

Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der

Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde

ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn

dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von uns erklärte

Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu

haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt

bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer

zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt.

3.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website

präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben keine Zusicherungen

für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten

Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/ Anbieter,

mit dem der Kunde den Vertrag schließt.

3. Serviceentgelt

1.

Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im

Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm diese

vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte erhoben.

2.

Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu

zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde

nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt

zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.

4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw.

Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren

Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht.

Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung,

Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt

sein. Der Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren

Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen

Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website

angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer

Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht

berufen.

5. Pflichten des Kunden

Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist

Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede

Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch

uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.

6. Versicherungen

Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von

geeigneten Versicherungen, insbesondere

· einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung

der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,

· Reisegepäckversicherung,

· Auslandskrankenversicherung

hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten

oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

7. Zahlung des Preises

1.

Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche

Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen

Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns

zustehender Serviceentgelte.

2.

Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit

wir Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen wir vor

Ende der Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3

BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir

in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des

Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises.

3.

Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei

Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.

8. Haftung

1.

Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst,

sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen

wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften

wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an

den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676

BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

2.

Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der

Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in

Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung

aktuell, vollständig und richtig sind.

3.

Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und

Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns

diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.

4.

Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder

Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.

Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf den

Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung von unserer

Seite dar. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt

verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der

Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren

oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten.

Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf

Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

D) Reisebedingungen

Vorbemerkung:

Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle

Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des §

651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A)

Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die

Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.

Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines

Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der dafür

vorgesehenen Buchungsroutine im Internet. Lediglich in den Fällen, in denen dies

ausdrücklich in der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem

Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort benannten Form auch

schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax bzw. Email erfolgen.

2.

Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden

Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches

Vertragsangebot dar.

Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt

der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den

Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren

Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,

sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und

gesonderte Erklärung übernommen hat.

3.

Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den

Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.

4.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner

bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch eine

elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach

Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.

2. Leistungen sowie Leistungsänderungen

1.

Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die

Leistungsbeschreibung im Internet und der Inhalt der Reisebestätigung. Andere

Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben werden

nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichen

Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben

mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.

2.

Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten

Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns

nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht

erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten

Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.

Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen

unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.

Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne

Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens

gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne

Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese

Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns

gegenüber geltend zu machen.

3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen

1.

Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von

§ 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine

Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis

zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die

Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der

Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2

genannten Grund abgesagt werden kann.

2.

Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und

übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne

Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

3.

Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls

aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden

wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in

ansonsten geeigneter Weise übermitteln.

4. Preiserhöhung

1.

Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der

Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie

Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise

geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

1.

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,

insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der

nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den

Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro

Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der

Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden

Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

2.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder

Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den

entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.

3.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten

Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor

Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht

vorhersehbar waren.

4.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden

unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie

bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhöhungen

um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag

zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu

verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den

Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

5.

Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung

des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung

1.

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen,

den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den

Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei

Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen

Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht

von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung des

Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche

anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter

kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach

der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in

einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:

a) bei Flugpauschalreisen:

· bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%

· ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%

· ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%

· ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%

· ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%

· ab Nichtantritt 75%

b) bei Kreuzfahrten:

· bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%

· ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%

· ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%

· ab dem 14. vor Reiseantritt 80%

c) Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements:

· zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%

· dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%

· dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%

2.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein

wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

3. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

4.

Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des

Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen

wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person (bei

Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet.

Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung grundsätzlich

ausgeschlossen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen

vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den

Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung

entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder

behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden

Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist

kündigen,

wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder

Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des

Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den

vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie

diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in

Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern

gutgebrachten Beträge.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

1.

Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten,

wenn

a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der

Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden

zugegangen sein muss, benannt wurde und

b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.

2.

Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim

Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung des

Rücktrittsrechts unverzüglich.

3.

Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung

unverzüglich zurückerstattet.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

1.

Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu

halten.

2.

Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen

Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern

dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns

direkt zu richten.

3.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der

Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse

und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe

gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem

Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für

die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem

Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch

ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach

aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem

Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des

Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

4.

Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen

bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben

Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit

der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder

die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige

(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der

Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im

Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der

Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

1.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb

eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem

Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche

nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert

worden ist.

2.

Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende

oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung

tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

1.

Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft

sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor

Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet

werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

2.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch

die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung

beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

3.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen

Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und

Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die

aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt

nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder

falsch unterrichtet wurde.

4.

Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere

Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thromboseund

anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,

insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,

Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale

für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen

Informationspflichten.

12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der

Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang

mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht

die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich

durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu

informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der

ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber

zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EUVO

2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der

Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es

sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in

zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der

Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.

Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte

"gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite

http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.